European Accessibility Act (EAA): Pflicht ab dem 28. Juni 2025 – was Sie wissen müssen
Der 28. Juni 2025 hat die Spielregeln für E-Commerce und Online-Dienste verändert. An diesem Tag traten die nationalen Gesetze zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) – der EU-Richtlinie 2019/882 – in Kraft; in Polen zum Beispiel das Gesetz vom 26. April 2024 über die Erfüllung von Barrierefreiheitsanforderungen bestimmter Produkte und Dienstleistungen. Wenn Sie einen Online-Shop, E-Banking, eine Buchungsplattform betreiben oder E-Books verkaufen, betrifft das sehr wahrscheinlich auch Sie.
Was ist der European Accessibility Act?
Der EAA ist eine Richtlinie der Europäischen Union (2019/882), deren Ziel es ist, den Zugang zu wichtigen Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen anzugleichen. Bisher galten die Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit vor allem für öffentliche Stellen: Behörden, Schulen, Krankenhäuser. Der EAA erweitert diese Pflicht auf den privaten Sektor – und genau das ist die Neuerung, die im Juni 2025 in Kraft getreten ist.
In der Praxis geht es darum, dass eine Website oder App auch für einen blinden Menschen (der einen Screenreader nutzt), einen sehbehinderten Menschen (der den Text vergrößert), einen gehörlosen Menschen, einen Menschen mit eingeschränkter Motorik (der nur mit der Tastatur navigiert) oder mit kognitiven Einschränkungen nutzbar ist. Technischer Referenzpunkt ist der Standard WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) auf der Stufe AA, verknüpft mit der Norm EN 301 549.
Wen genau betrifft die Pflicht?
Das Gesetz betrifft unter anderem:
- Online-Shops (E-Commerce) – Achtung: Die Pflicht gilt auch für Kleinstunternehmen; die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt nur für bestimmte Dienstleistungen, nicht für den Online-Warenverkauf,
- Banken und Finanzinstitute (Online-Retail-Banking),
- Telekommunikationsanbieter,
- Verkehrsdienste: Ticketverkauf, Fahrpläne, Buchungsportale (Bahn, Bus, Flug, Fähren),
- Verlage und Verkäufer von E-Books samt Lesegeräten,
- Anbieter audiovisueller Dienste (VOD-Plattformen).
Die Pflicht gilt für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 auf den Markt kommen – in der Praxis sollten aber jede neue Version der Website, jedes Redesign und jede neue Shop-Funktion bereits konform sein.
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?
Das Gesetz sieht Bußgelder vor, die von den nationalen Marktüberwachungsbehörden verhängt werden. Die Behörden können auch die Beseitigung der Verstöße innerhalb einer Frist anordnen und bei weiterer Nichteinhaltung den Rückzug des Produkts oder der Dienstleistung vom Markt verlangen. Unabhängig von Strafen: Eine nicht barrierefreie Website bedeutet einen realen Kundenverlust, denn Menschen mit Behinderungen machen rund 15 % der Gesellschaft aus.
Was bedeutet „Konformität mit WCAG AA“ in der Praxis?
Die wichtigsten Bereiche, die Sie in Ordnung bringen müssen:
- Kontrast – Text muss einen Kontrast von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund haben,
- Alternativtexte – jedes Produktfoto braucht eine Beschreibung (alt-Attribut),
- Tastatur – der gesamte Kaufprozess muss ohne Maus durchlaufbar sein,
- Formulare – jedes Feld mit Beschriftung, verständliche Fehlermeldungen,
- Struktur – korrekte Überschriftenhierarchie, Navigationsbereiche, Seitentitel,
- Multimedia – Untertitel für Videos, Transkripte.
Wo anfangen? Ein Plan in 4 Schritten
- Prüfen Sie den Ist-Zustand. Beginnen Sie mit einem kostenlosen automatischen Scan – in einer Minute sehen Sie die häufigsten technischen Fehler.
- Beheben Sie die „günstigen“ Fehler. Kontraste, alt-Attribute, Feldbeschriftungen – das sind meist wenige Arbeitstage für einen Entwickler.
- Veröffentlichen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Informieren Sie die Nutzer über den Stand der Konformität und die Kontaktmöglichkeiten – bei uns können Sie sie kostenlos erstellen (das Tool ist auf Polnisch verfügbar).
- Ziehen Sie ein manuelles Audit in Betracht. Automatisierte Tests erkennen 30–50 % der Kriterien; den Rest (z. B. die reale Bedienung mit einem Screenreader) prüft ein Spezialist. Unser PDF-Bericht ist eine gute Grundlage für die Beauftragung eines solchen Audits.
Die häufigsten Irrtümer
„Das betrifft nur große Unternehmen.“ Nein – im E-Commerce gibt es keine Größenschwelle. „Es reicht, ein Plugin/Overlay zu installieren.“ Nein – Overlays sorgen nicht für Konformität und werden von der Community der Menschen mit Behinderungen kritisiert. „Es kontrolliert ja niemand.“ Die Aufsichtsbehörden haben die Werkzeuge und können auf Beschwerden von Nutzern reagieren – und jeder Kunde kann eine solche Beschwerde einreichen.
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